- die AG für Arbeit
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Um Arbeitslosengeld beziehen zu können, müssen Sie sich spätestens am ersten Tag Ihrer Arbeitslosigkeit auf dem für Sie zuständigen Arbeitsamt arbeitslos melden.
Wichtig zu beachten: Sie sind schon während Ihrer Kündigungszeit verpflichtet, nach Arbeit zu suchen - ansonsten wird Ihnen der Bezug von Arbeitslosenentschädigung für mehrere Tage oder gar Wochen gesperrt.
In der Region Basel sind folgende Abeitsämter zuständig:
Weitere Informationen rund um die Arbeitslosigkeit finden Sie auf folgenden Seiten:
Wenn Sie Ihren Wohnsitz in der Schweiz haben, stellt Ihnen Ihr ehemaliger Arbeitgeber nach Ablauf des Arbeitsvertrags die sogenannte ARbeitgeberbescheinigung aus. Dies ist ein Formular, auf dem bescheinigt wird, wie lange Sie in den letzten Jahren gearbeitet hatten und wie viel Geld Sie dabei verdient hatten. Es dient als Basis für die Berechnung Ihres Arbeitslosengeldes.
Wenn Sie in den letzten zwei Jahren vor Beginn der Arbeitslosigkeit mehrere Arbeitgeber hatten, müssen bei Beginn der Arbeitslosigkeit alle Firmen eine Arbeitgeberbescheinigung ausfüllen.
Hier finden Sie die deutsche Version der
Arbeitgeberbescheinigung, Formular 716.103 d:
Arbeitgeberbescheinigung
Wenn Sie Ihren Wohnsitz ein der EU haben, benötigen Sie zum Anmelden Ihres Anspruchs auf Arbeitslosengeld das Formular E301.
Dieses Formular
erhalten Sie, indem Sie zuerst durch Ihren ehemaligen Arbeitgeber die
Arbeitgeberbescheinigung für das Ausland ausfüllen
lassen (Formular 716.041 d):
Arbeitgeberbescheinigung
EU
Die Arbeitgeberbescheinigung mit den notwendigen Beilagen (Lohnabrechnungen der letzten zwölf Monate, Kündigungsschreiben) reichen Sie bei er lokalen Arbeitslosenkasse in der Schweiz ein, die wiederum das Formular E301 erstellt.
Dies betrifft wiederum Arbeitende mit Wohnsitz in der Schweiz.
Wenn Sie schon arbeitslos gemeldet sind und kurzfristig und/oder temporär arbeiten, so müssen Sie dies dem Arbeitsamt melden.
Dies geschieht mit dem Formular
"Bescheinigung über Zwischenverdienst" (Nr. 716.105 d), das
Ihr Arbeitgeber monatlich ausfüllen und Ihrem Arbeitsamt
zustellen muss:
Bescheinigung
über Zwischenverdienst
Wenn Sie arbeitslos gemeldet sind, müssen Sie nachweisen, dass Sie tatsächlich auf Arbeitssuche sind. Das bedeutet, dass Sie monatlich Ihre Arbeitsbemühungen nachweisen müssen und dem Arbeitsamt melden müssen.
Dies
geschieht mit dem Formular "Nachweis der persönlichen
Arbeitsbemühungen" (716.007 d):
Nachweis
der Arbeitsbemühungen"