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Arbeitslos - was tun?

Arbeitslosigkeit anmelden

Um Arbeitslosengeld beziehen zu können, müssen Sie sich spätestens am ersten Tag Ihrer Arbeitslosigkeit auf dem für Sie zuständigen Arbeitsamt arbeitslos melden.

Wichtig zu beachten: Sie sind schon während Ihrer Kündigungszeit verpflichtet, nach Arbeit zu suchen - ansonsten wird Ihnen der Bezug von Arbeitslosenentschädigung für mehrere Tage oder gar Wochen gesperrt.

In der Region Basel sind folgende Abeitsämter zuständig:

Weitere Informationen rund um die Arbeitslosigkeit finden Sie auf folgenden Seiten:

Arbeitgeberbescheinigung

Wenn Sie Ihren Wohnsitz in der Schweiz haben, stellt Ihnen Ihr ehemaliger Arbeitgeber nach Ablauf des Arbeitsvertrags die sogenannte ARbeitgeberbescheinigung aus. Dies ist ein Formular, auf dem bescheinigt wird, wie lange Sie in den letzten Jahren gearbeitet hatten und wie viel Geld Sie dabei verdient hatten. Es dient als Basis für die Berechnung Ihres Arbeitslosengeldes.

Wenn Sie in den letzten zwei Jahren vor Beginn der Arbeitslosigkeit mehrere Arbeitgeber hatten, müssen bei Beginn der Arbeitslosigkeit alle Firmen eine Arbeitgeberbescheinigung ausfüllen.

Hier finden Sie die deutsche Version der Arbeitgeberbescheinigung, Formular 716.103 d:
Arbeitgeberbescheinigung

Formular E301

Wenn Sie Ihren Wohnsitz ein der EU haben, benötigen Sie zum Anmelden Ihres Anspruchs auf Arbeitslosengeld das Formular E301.

Dieses Formular erhalten Sie, indem Sie zuerst durch Ihren ehemaligen Arbeitgeber die Arbeitgeberbescheinigung für das Ausland ausfüllen lassen (Formular 716.041 d):
Arbeitgeberbescheinigung EU

Die Arbeitgeberbescheinigung mit den notwendigen Beilagen (Lohnabrechnungen der letzten zwölf Monate, Kündigungsschreiben) reichen Sie bei er lokalen Arbeitslosenkasse in der Schweiz ein, die wiederum das Formular E301 erstellt.

Zwischenverdienst

Dies betrifft wiederum Arbeitende mit Wohnsitz in der Schweiz.

Wenn Sie schon arbeitslos gemeldet sind und kurzfristig und/oder temporär arbeiten, so müssen Sie dies dem Arbeitsamt melden.

Dies geschieht mit dem Formular "Bescheinigung über Zwischenverdienst" (Nr. 716.105 d), das Ihr Arbeitgeber monatlich ausfüllen und Ihrem Arbeitsamt zustellen muss:
Bescheinigung über Zwischenverdienst

Arbeitsbemühungen

Wenn Sie arbeitslos gemeldet sind, müssen Sie nachweisen, dass Sie tatsächlich auf Arbeitssuche sind. Das bedeutet, dass Sie monatlich Ihre Arbeitsbemühungen nachweisen müssen und dem Arbeitsamt melden müssen. 

Dies geschieht mit dem Formular "Nachweis der persönlichen Arbeitsbemühungen" (716.007 d):
Nachweis der Arbeitsbemühungen"