NOVA Industrietechnik AG

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Quellensteuer

Was ist Quellensteuer?

Quellensteuer bedeutet, dass Ihnen die Steuern direkt vom Lohn abgezogen werden und vom Arbeitgeber direkt an das Steueramt überwiesen werden - im Gegensatz zum normalen Verfahren, wo Sie selbst Ihre Einkünfte in der jährlichen Steuererklärung deklarieren und bezahlen. 

Als temporärer Mitarbeiter wird es häufig der Fall sein, dass die Steuern, die Ihnen auf dem Lohn direkt belastet werden, tendenziell zu hoch sind - Ihr Steueramt wird Ihnen am Ende des Jahres das zuviel gezahlte Geld zurückerstatten.

Wer ist an der Quelle steuerpflichtig?

Steuerpflichtig sind grundsätzlich alle Personen, die nicht im Besitz der Schweizer Nationalität sind und nicht im Besitz einer gültigen Aufenthaltsbewilligung C.

Ausnahmen gibt es unter bestimmten Umständen für Grenzgänger aus Frankreich und aus Deutschland, die ihren Wohnsitz im jeweiligen Land nachweisen können. Bitte lesen Sie die Details im entsprechenden Abschnitt weiter unten nach. 

Es sind ausserdem jene Personen von der Quellensteuer befreit, die in der Schweiz wohnen und deren Ehemann/Ehefrau Schweizer bzw. Schweizerin ist. 

Welche Tarife werden angewendet?

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Wenn Sie in der Schweiz wohnen, wird der Steuertarif Ihres Wohnkantons angewendet. Wenn Sie in Baselland wohnen, wird der Tarif von Baselland angewendet, wenn Sie im Aargau wohnen, wird der Tarif des  Kantons Aargau angewendet, und so weiter.

Wenn Sie Grenzgänger sind und keine Befreiung oder Reduzierung der Steuern erlangt haben, wird der Tarif von jenem Kanton angewendet, in dem die Firma steht. Für Temporärarbeit bedeutet dies: Sie bezahlen den Tarif von jenem Kanton, in dem Ihr Temporärbüro steht. 

Für die NOVA Industrietechnik AG bedeutet dies: wenn Sie Ihren Vertrag als Temporärer in der Filiale Kaiseraugst im Kanton Aargau abgeschlossen haben, bezahlen Sie den Aargauer Tarif; wenn Sie Ihren Einsatzvertrag in der Filiale Basel abgeschlossen haben, bezahlen Sie den Tarif des Kantons Basel-Stadt.

Besonderheiten für Grenzgänger aus Frankreich

Wenn Sie ein Grenzgänger aus Frankreich sind, können Sie sich von der Quellensteuer befreien lassen, indem Sie das Formular "Attestation de résidence fiscale" einmal pro Jahr vollständig ausgefüllt abgeben. Wenn Sie das erste Mal in der Schweiz arbeiten, müssen Sie mit Ihrem Arbeitsvertrag bei Ihrem Steueramt vorbei gehen und das Formular ausfüllen und abstempeln lassen. In den nächsten Jahren wird es Ihnen dann automatisch zugesendet, und sie brauchen es nur zu unterschreiben und abzugeben.

Hier finden Sie eine Vorlage des leeren Formulars als pdf: Attestation de résidence fiscale
udn hier ein Merkblatt des Ministère du Budget in französischer Sprache als pdf:
ATTESTATION DE RESIDENCE FISCALE FRANCAISE DES TRAVAILLEURS FRONTALIERS FRANCO-SUISSES

Achtung! Diese Regelung gilt in der Nordwestschweiz nur für die Kantone Basel-Stadt, Basel-Land und Jura. Grenzgänger aus Frankreich mit einem Arbeitsvertrag aus dem Kanton Aargau oder Solothurn müssen die volle Quellensteuer bezahlen!

Besonderheiten für Grenzgänger aus Deutschland

Grenzgänger aus Deutschland haben die Möglichkeit, einen reduzierten Einheitssatz von 4.5% Quellensteuer zu bezahlen, wenn Sie dem Arbeitgeber das Formular namens "Ansässigkeitsbescheinigung" beibringen, das vom Finanzamt Ihres Wohnortes korrekt ausgefüllt und abgestempelt ist.

Hier finden Sie eine Vorlage des leeren Formulars als pdf: Ansässigkeitsbescheinigung

kantonale Steuerämter in der Nordwestschweiz

Je nach Arbeitskanton, Wohnort und Aufenthaltsbewilligungen unterliegen Sie der Quellensteuer, die jeweils sofort vom Lohn abgezogen und vom Arbeitgeber an das jeweilige Steueramt überwiesen wird.

Detaillierte Informationen finden Sie in den Links zu den jeweiligen Steuerämtern: